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Das große Unternehmer 1x1 Finanzamt
detaillierte Untergliederungen verlangt. Beispielsweise
Angaben zu Abschreibungen, Fahrzeugkosten, Schuld-
zinsen, Geschenke, Bewirtungen, Reisekosten, Portokosten,
Telefon, Büromaterial und weitere Aufwendungen. In den
Zeilen 60 bis 67 im vierten Teil wird dann alles mitein-
ander verrechnet und der Gewinn oder Verlust errechnet.
Und im letzten Abschnitt (Zeilen 68 bis 83) verlangt das
Finanzamt ergänzende Angaben zur Auflösung von Anspa-
rabschreibungen, Investitionsabzugsbeträgen und anderen
steuerfreien Rücklagen, zur Bildung von neuen Investiti-
onsabzugsbeträgen und anderen steuerfreien Rücklagen,
und schließlich zu Entnahmen und Einlagen des laufenden
Jahres (sie dienen dazu, die Abzugsfähigkeit Ihrer Schuld-
zinsen beurteilen zu können).
Für Steuerlaien ein nur schwer zu durchschauendes
Dickicht! Von einer „Vereinfachung“ zu sprechen, scheint
blanker Hohn zu sein.
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WISO-Tipp
Wenn Ihr Finanzamt das Formular „Anlage EÜR“ ver-
langt und Sie sich nicht auf das Urteil des Finanzge-
richts Münster berufen wollen, nutzen Sie besser ein
Computer-Programm, um die Anlage EÜR einfach und
richtig auszufüllen. Aber Achtung: Ändern Sie nicht
den hinterlegten Kontenrahmen, da sonst die Zu-
ordnungen zu einer der 83 Zeilen des Formulars und
hinterlegte Berechnungsformeln und Regeln teilweise
verlorengehen können. Die Folge könnten falsche
Werte im Formular und damit finanzielle Nachteile
bedeuten.
Das Finanzamt erhebt im Formular EÜR also keine zusätz-
lichen Informationen. Sie liefern dem Fiskus jedoch detail-
lierte Daten in automatisierter und damit vergleichbarer
Form an. Abweichungen Ihres eigenen Gewinns beispiels-
weise vom Branchendurchschnitt und damit Anhaltspunkte
für „lohnende“ Betriebsprüfungen sind die unabwendbare
Folge.