manual

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Das große Unternehmer 1x1 Personalverwaltung
Hinweis
Kann der Arbeitnehmer einen Sozialversicherungs-
ausweis nicht vorlegen, so ist trotzdem nach 3 Tagen
eine Kontrollmeldung vorzunehmen.
Eine Sofortmeldung ist erforderlich, wenn es sich um eine
Aushilfe handelt
im Baugewerbe
im Hotel- und Gaststättengewerbe
im Personen- und Güterbeförderungsgewerbe
im Schaustellergewerbe
im Gebäudereinigungsgewerbe
im Messebau.
Beschäftigte in diesen Wirtschaftsbereichen sind übrigens
verpflichtet, ihren Sozialversicherungsausweis (mit Licht-
bild) mitzuführen.
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WISO-Tipp
Für Beschäftigte im Schausteller- und Messebau-
gewerbe entfällt die Meldepflicht dann, wenn die
Beschäftigung innerhalb eines Monats auf 6 Tage
begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Angemeldet wird die Aushilfe bei der Krankenkasse, bei
der die Aushilfe zuletzt angemeldet war. Ist diese nicht
bekannt oder ist noch nie angemeldet worden, so kann der
Arbeitgeber die Anmeldung bei einer beliebigen Kranken-
kasse vornehmen.
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WISO-Tipp
Wenn Sie dieses Handbuch lesen, können sich
Beitragssätze und Bestimmungen bereits wieder
geändert haben. Dieser Bereich ist Dank der gesetzli-
chen Regelungstätigkeit sehr schnelllebig. Den aktu-
ellen Stand zu den Minilöhnen erfahren Sie (nebst
vielen Beispielen und Tipps) immer von der Minilohn-
Zentrale (www.minijob-zentrale.de).