Safety data sheet Article 22156794
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 21.08.2013 überarbeitet am: 20.08.2013
Handelsname:
PROBAU Fugenfärber
(Fortsetzung von Seite 1)
37.0.1
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Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
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Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation, Grundwasser, Oberflächenwasser oder Erdreich gelangen lassen.
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Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
·
Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
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Handhabung und Lagerung
·
Handhabung:
·
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Haut und Augenkontakt vermeiden.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Vor Hitze schützen.
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Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
·
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Keine besonderen Anforderungen.
Es sind die für die Wassergefährdungsklasse (WGK) 2 geltenden Vorschriften zu beachten.
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Zusammenlagerungshinweise:
nicht erforderlich
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
keine
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
·
Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
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Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Entfällt
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung:
·
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
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Atemschutz:
BGR 190 "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" ist zu beachten (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel)
Staubmaske
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Handschutz:
Schutzhandschuhe.
BGR 195 "Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen" ist zu beachten (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel)
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Augenschutz:
Schutzbrille
BGR 192 "Regeln für die Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" ist zu beachten (BGR:
Berufsgenossenschaftliche Regel)
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Körperschutz:
Arbeitsschutzkleidung.
BRG 189 "Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung" ist zu beachten (BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel)
(Fortsetzung auf Seite 3)