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AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE, GESETZLICHE ODER
ANDERWEITIGE GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTEL
AUS, U. A. STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN ZU
HANDELSTAUGLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK, GESETZLICHE ODER ANDERWEITIGE
GEWÄHRLEISTUNGEN, UND GARMIN SCHLIESST DIE
VORGENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTEL
AUSDRÜCKLICH AUS. DIESE EINGESCHRÄNKTE
GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN BESTIMMTE
GESETZLICHE RECHTE; AUSSERDEM HABEN SIE GGF.
ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE JE NACH BUNDESLAND
BZW. LAND VARIIEREN. FALLS STILLSCHWEIGENDE
GEWÄHRLEISTUNGEN GEMÄSS DEN GESETZEN IHRES
BUNDESLANDES ODER IHRES LANDES NICHT
AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN, IST DIE DAUER
DERARTIGER GEWÄHRLEISTUNGEN AUF DIE DAUER DIESER
EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG BESCHRÄNKT. IN
EINIGEN BUNDESLÄNDERN (BZW. LÄNDERN UND
PROVINZEN) IST DIE EINSCHRÄNKUNG DER DAUER EINER
EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG NICHT GESTATTET;
IN EINEM SOLCHEN FALL TRIFFT DER VORSTEHEND
GENANNTE AUSSCHLUSS GGF. NICHT AUF SIE ZU.
IN KEINERLEI FALL HAFTET GARMIN BEI EINEM
GARANTIEANSPRUCH FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE,
KONKRETE, INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN,
DIE DURCH DIE SACH- ODER UNSACHGEMÄSSE
VERWENDUNG ODER DIE NICHTVERWENDBARKEIT DIESES
PRODUKTS ODER DEFEKTE DES PRODUKTS ENTSTEHEN. IN
EINIGEN BUNDESLÄNDERN (SOWIE LÄNDERN UND
PROVINZEN) IST DER AUSSCHLUSS VON BEILÄUFIG
ENTSTANDENEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT GESTATTET;
IN EINEM SOLCHEN FALL TREFFEN DIE VORGENANNTEN
AUSSCHLÜSSE NICHT AUF SIE ZU.
Falls Sie während des Gewährleistungszeitraums gemäß dieser
eingeschränkten Gewährleistung einen Garantieanspruch geltend
machen, geht Garmin nach eigenem Ermessen folgendermaßen
vor und (i) repariert das Gerät mit neuen Teilen oder mit
gebrauchten Teilen, die die Qualitätsstandards von Garmin erfüllen,
(ii) ersetzt das Gerät durch ein neues oder überarbeitetes Gerät,
das die Qualitätsstandards von Garmin erfüllt, oder (iii) tauscht das
Gerät aus, wobei der volle Kaufpreis erstattet wird. DIESE
RECHTSMITTEL SIND DIE EINZIGEN IHNEN IM FALLE EINES
GARANTIEANSPRUCHS ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN
RECHTSMITTEL. Für reparierte oder ersetzte Geräte gilt eine
Gewährleistung von 90 Tagen. Falls für das eingesendete Gerät
weiterhin die ursprüngliche Gewährleistung gilt, beträgt die neue
Gewährleistung 90 Tage oder bis zum Ende der ursprünglichen
einjährigen Garantie, wobei der jeweils längere Zeitraum
Anwendung findet.
Bevor Sie einen Garantieanspruch geltend machen, sehen Sie sich
die unter support.garmin.com verfügbaren Online-Hilferessourcen
an. Falls Sie diese Ressourcen verwenden und das Gerät weiterhin
nicht ordnungsgemäß funktioniert, wenden Sie sich an eine von
Garmin autorisierte Serviceeinrichtung in dem Land, in dem Sie das
Produkt ursprünglich erworben haben, oder folgen Sie den
Anweisungen unter support.garmin.com, um einen
Garantieanspruch geltend zu machen. Falls Sie sich in den USA
befinden, können Sie sich auch telefonisch an 1-800-800-1020
wenden.
Falls Sie einen Garantieanspruch außerhalb des Landes geltend
machen, in dem Sie das Produkt ursprünglich erworben haben,
kann Garmin nicht garantieren, dass die zum Reparieren oder
Ersetzen des Produkts erforderlichen Teile und Produkte verfügbar
sein werden; dies ist auf unterschiedliche Produktangebote und
geltende Standards, Gesetze und Vorschriften zurückzuführen. In
diesem Fall kann Garmin nach eigenem Ermessen und gemäß
anwendbaren Gesetzen das Produkt reparieren oder ersetzen,
wobei vergleichbare Garmin Produkte und Teile verwendet werden,
oder verlangen, dass Sie das Produkt an eine von Garmin
autorisierte Serviceeinrichtung in dem Land schicken, in dem Sie
das Produkt ursprünglich erworben haben, oder an eine von Garmin
autorisierte Serviceeinrichtung in einem anderen Land, die den
Service des Produkts durchführen kann; in diesem Fall unterliegt es
Ihrer Verantwortung, alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften
bezüglich Import und Export einzuhalten und für alle Zollgebühren,
die Mehrwertsteuer, Versandkosten und andere damit verbundene
Steuern und Gebühren aufzukommen. In einigen Fällen können
Garmin und seine Händler Ihr Produkt nicht in einem anderen Land
als dem Land warten, in dem Sie das Produkt nicht ursprünglich
erworben haben, oder das reparierte oder ersetzte Produkt in
dieses Land zurückschicken; dies ist auf geltende Standards,
Gesetze und Vorschriften zurückzuführen.
Käufe über Online-Auktionen: Online-Auktionsbestätigungen
werden für Garantieansprüche nicht akzeptiert. Hierfür ist das
Original oder eine Kopie des Kaufbelegs des ursprünglichen
Einzelhändlers erforderlich. Garmin ersetzt keine fehlenden
Komponenten bei Paketsendungen, die über Online-Auktionen
erworben wurden.
Internationale Käufe: Für über internationale Vertriebspartner
außerhalb der USA erworbene Geräte gilt möglicherweise abhängig
vom jeweiligen Land eine separate Garantie. Sofern zutreffend wird
diese Garantie von dem Vertriebspartner im jeweiligen Land
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