Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 17.04.2013 überarbeitet am: 17.04.2013
Handelsname:
WUNDER-BAUM Lufterfrischer Bubble Gum
(Fortsetzung von Seite 2)
36.0.27
CAS: 628-63-7
EINECS: 211-047-3
Pentylacetat
R10-66
Flam. Liq. 3, H226
0,1-1%
CAS: 15706-73-7 n-butyl 2-methyl butyrate
Xi R36/37/38; N R51/53
Aquatic Chronic 2, H411; Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319;
STOT SE 3, H335
0,1-1%
CAS: 104-67-6 gamma-Undecalactone
N R51/53
0,1-1%
CAS: 34902-57-3
Reg.nr.: 01-0000016883-62
Habanolide
N R50/53
Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410
0,1-1%
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen:
Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen.
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Nach Verschlucken:
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Nicht erforderlich.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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