Installation

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Bei Einbauherden, die unter der Arbeitsplatte eingebaut werden, muss ein Mindestabstand von 5 mm
zwischen der Oberkante des Gerätes und der Unterkante der Arbeitsplatte eingehalten werden (Abb. 5).
Für einen störungsfreien Gerätebetrieb darf dieser Spalt nie verschlossen werden
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Nicht an der Wand befestigte Unterbauschränke müssen mit handelsüblichen Befestigungswinkeln
(A)
gesichert werden (Abb. 6).
Elektrischer Anschluss
Die Erdung des Geräts ist gesetzlich vorgeschrieben.
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Die Installation des Geräts muss von einer Fachkraft gemäß den Herstelleranweisungen und gültigen
örtlichen Sicherheitsbestimmungen ausgeführt werden.
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Der Installateur ist für den korrekten elektrischen Anschluss und die Einhaltung der
Sicherheitsvorschriften verantwortlich.
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Das Herdanschlusskabel muss lang genug sein, um das in die Küchenzeile eingebaute Gerät an das
Stromnetz anzuschließen.
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Um die einschlägigen Sicherheitsvorschriften zu erfüllen, muss installationsseitig ein allpoliger
Trennschalter mit einer Kontaktöffnung von mindestens 3 mm vorgesehen werden.
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Keine Vielfachsteckdosen oder Verlängerungskabel verwenden.
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Nach der Installation dürfen Strom führende Teile nicht mehr zugänglich sein.
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