Information
3 Jahre Herstellergarane
steht für ein erstklassiges Produktporolio in der Mess- und Ladetechnik sowie in den Bereichen Strom- und
Spannungsversorgung. Leidenscha für Spitzentechnik und hohe Qualität zu einem hervorragenden Preis-/Leistungsverhältnis
zeichnen diese Marke aus.
Garanebedingungen
Garanegeber: Conrad Electronic SE, Klaus-Conrad-Straße 1, D-92240 Hirschau
Geltungsbereich: Europäische Union und Schweiz
Stand: 08.02.2021
1) Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikaons- und/oder Materialfehlern innerhalb von 3 Jahren ab
Datum Kaueleg einen Defekt aufweisen, werden von Conrad Electronic nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z.B. Akkus/Baerien, Leuchtmiel usw.) gilt
diese Garane 6 Monate ab Datum Kaueleg.
Bei Inanspruchnahme der Garane senden Sie Ihren reklamierten Arkel zusammen mit einer präzisen Fehlerbeschreibung
und der Rechnung an uns zurück:
• Für Kunden in Deutschland und nicht weiter benannten Ländern:
Conrad Electronic SE, Service Center, Klaus-Conrad-Straße 1, D-92240 Hirschau
• Für Kunden in Österreich:
Conrad Electronic GmbH & Co KG, Durisolstraße 2, 4600 Wels
• Für Kunden in der Schweiz:
Conrad Electronic AG, Roosstrasse 53, 8832 Wollerau
Sie können den Arkel natürlich auch in einer unserer Conrad-Filialen abgeben.
Die Vorgehensweise zur Einsendung des Produkts nden Sie im Service-Bereich unseres Internet-Shops.
Unabhängig davon bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen.
2) Diese Garane gilt nicht, soweit der Defekt auf unsachgemäße Behandlung, falsche Installaon des Gerätes und/oder
Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung/Handbuch beruht.
3) Datenverluste und Folgeschäden können im Rahmen dieser Garane nicht geltend gemacht werden.
4) Ist eine Reparatur oder ein Umtausch aus wirtschalichen oder sonsgen Gründen nicht möglich, so erhält der Kunde den
Kaufpreis erstaet. Die Entscheidung über das Bestehen von wirtschalichen oder sonsgen Gründen, die eine Reparatur
oder einen Umtausch unmöglich machen, liegt allein im Ermessen von Conrad Electronic. Mit der Rückzahlung des
Kaufpreises hat Conrad Electronic seine Vertragspicht erfüllt.
5) Bei einem Umtausch oder einer Reparatur beginnt die Garanefrist nicht erneut.
6) Als Garanenachweis gilt der Kaueleg mit Kaufdatum. Die Garane ist nur für den Käufer gülg und ist nicht übertragbar.
7) Soweit Conrad Electronic im Rahmen der Garane eine Ware austauscht oder den Kaufpreis erstaet, wird bereits heute
vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden/gutgeschriebenen Ware wechselseig in dem Zeitpunkt vom Kunden
auf Conrad Electronic bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Conrad Electronic die Ware vom Kunden zurückgesandt
bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung oder die Kaufpreisrückerstaung von Conrad Electronic erhält.
8) Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garaneversprechen in
keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von
diesem Garaneversprechen unberührt.
Ist die Kaufsache mangelha, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten,
unabhängig davon, ob ein Garanefall vorliegt oder die Garane in Anspruch genommen wird.