Operation Manual
Anhang A Spezifikationen A-13
Spezifikationen
Gerantieerklärung
Die Deutsche Telekom AG leistet für Material und
Herstellung des Telekommunikationsendegerätes eine
Garantie von 12 Monaten ab der Übergabe.
Dem Käufer steht zunächst nur das Recht der Nachbesserung
zu. Die Deutsche Telekom AG kann, statt nachzubessern, ein
Ersatzgerät liefem. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in
das Eigentum der Deutschen Telekom AG über.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
kann der Käufer innerhalb der Garantiezeit
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Der
Käufer hat festgestellte Mängel unverzüglich der Deutschen
Telekom AG mitzuteilen.
Der Nachweis des Garantieanspruchs ist durch eine
ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg,
gegebenenfalls Rechnung) zu erbringen.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder
nicht autorisierte Dritte in das Gerät eingegriffen wird.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung,
Aufbewahrung sowie durch höhere Gewalt oder sonstige
äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Garantie.
Alle weiteren Gewährleistungsansprüche des Käufers sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder besondere Zusicherung der Deutschen
Telekom AG beruhen.
Bei Erbringung der Gewährleistung durch unsere
Servicestelle behebt diese als garantiepflichtig anerkannte
Mängel des Gerätes ohne Berechnung von Nebenkosten.
Fracht-und Versandkosten für den billigsten Rückversand
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gehen dabei zu
Lasten der Deutschen Telekom AG.