Operation Manual
Copies of the I/B. Please reproduce them without any
changes except under special instruction from Team
International BELGIUM. The pages must be reproduced
and folded in order to obtain a booklet A5 (+/- 148.5 mm
width x 210 mm height). When folding, make sure you
keep the good numbering when you turn the pages of
the I/B. Don’t change the page numbering. Keep the
language integrity.
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TKG FT 1006 - 110420
Assembly page 8/52
Fax +32 2 359 95 50
REINIGUNG
• Achtung: Tauchen Sie die Fritteuse niemals in Wasser oder irgendwelche Flüssigkeit.
• Ziehen Sie den Stecker aus der Steckdose.
• Warten Sie bis das Gerät völlig erkaltet ist, bevor Sie es reinigen. Achtung! Das Heizelement
nicht anfassen, da dieses selbst nach einiger Zeit, nachdem Sie das Gerät ausgeschaltet
haben, noch heiß sein kann! TAUCHEN SIE DAS BEDIENELEMENT NIEMALS IN WASSER ODER
ANDERE FLÜSSIGKEITEN!
• Siehe Abschnitt "Auseinandernehmen der Fritteuse".
• Benutzen Sie keine Scheuermittel oder Topfkratzer, da Ihre Fritteuse dadurch beschädigt
werden könnte.
• Reinigen Sie die Außenseite der Fritteuse mit einem feuchten Tuch und trocknen Sie das
Gerät gut ab.
• Wechseln Sie das Öl regelmäßig.
• Um die Fritteuse wieder zusammenzusetzen, siehe Abschnitt "Zusammensetzen der
Fritteuse".
AUFBEWAHRUNG
• Warten Sie bis die Fritteuse vollständig abgekühlt ist, bevor Sie diese wegstellen.
• Zur Aufbewahrung kann das Öl in der Fritteuse bleiben. Achten Sie darauf, dass der
Deckel gut geschlossen bleibt, damit kein Staub in die Fritteuse dringen kann.
UMWELTSCHUTZ – RICHTLINIE 2002/96/EG
Zum Schutz unserer Umwelt und unserer Gesundheit sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach
bestimmten Regeln zu entsorgen. Dies fordert den Einsatz sowohl des Herstellers bzw.
Lieferanten als auch des Verbrauchers.
Aus diesem Grund darf dieses Gerät, wie das Symbol auf dem Typenschild bzw. auf der
Verpackung zeigt, nicht in den unsortierten Restmüll gegeben werden. Der Verbraucher hat
das Recht, dieses Gerät über kommunale Sammelstellen zu entsorgen; von dort aus wird die
spezifische Behandlung, Verwertung bzw. das Recycling gem. den Erfordernissen der Richtlinie
sichergestellt.