FAQ

Informationen zur Entsorgung
FÜR DEUTSCHLAND GELTENDE
Die folgenden Informationen zur Entsorgung ersetzen die Bestimmungen im
User Manual Benutzerinformationen mit Wirkung ab dem 01.01.2022
Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf
Rädern gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall gesammelt und zurückgenommen werden. Es darf somit nicht in den
Hausmüll gegeben werden. Das Gerät kann z.B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber (siehe unten zu deren
Rücknahmepflichten in Deutschland) abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden
Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom
Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst dafür
verantwortlich, personenbezogene Daten auf dem Altgerät zu löschen.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die mit diesem Symbol gekennzeichnet
sind. Entsorgen Sie solche Materialien, insbesondere Verpackungen, nicht im
Hausmüll, sondern über die bereitgestellten Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz elektrische und elektronische
Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder diese
gewerblich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät des
Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Das
gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall nicht an
den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes verknüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin
geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager und Versandflächen für Lebensmittel beinhalten, die den oben
genannten Verkaufsflächen entsprechen. Die unentgeltliche Abholung von Elektro- und
Elektronikgeräten ist dann aber auf Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank), Bildschirme, Monitore und
Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten und Geräte
beschränkt, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. Für alle
übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für kleine
Elektrogeräte (s.o.), die der Endnutzer zurückgeben möchte, ohne ein neues Gerät zu erwerben.
913531598 - 19510150200/A

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