Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 05.04.2016 überarbeitet am: 22.01.2015Version: 12
Handelsname:REVELL-AQUA-COLOR
in verschiedenen Farbtönen , matt, seidenmatt, glänzend
(Fortsetzung von Seite 2)
42.0.4
Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken und reichlich Wasser nachtrinken.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
empfohlen: Schaum (ggf. alkoholbeständig), Kohlendioxid, Löschpulver
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
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Zusätzliche Hinweise:
Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen.
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen.
Hilfestellung bei TUIS - Transportunfall-Informations- und Hilfeleistungssystem des VCI
(www.chemische-industrie.de/tuis)
Brandklasse: B Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Von Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen.
Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten.
Von Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen.
Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Mit viel Wasser verdünnen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl)
aufnehmen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt.
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter dicht geschlossen halten.
Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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