Safety data sheet
Erstelldatum: 18.08.2011 Überarbeitet am: 09.08.2012
Version: 1.1/DE
SICHERHEITSDATENBLATT
PINGI DUFTENTFEUCHTER P.4/8
7.3. Spezifische Endanwendungen:
CaCl
2
Verwendung: als Entfeuchter für den Hausgebrauch. (Kann überschüssige Feuchtigkeit aus der
Raumluft aufnehmen.
Abschnitt 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1. Zu überwachende Parameter:
Die relevanten EU-Normen enthalten keine zu überwachenden Grenzwerte hinsichtlich der Bestandteile
der Zubereitung.
Es ist zu überprüfen, welche Grenzwerte in Ihrem Einzugsgebiet gelten, um die Übereinstimmung mit den
regionalen Bestimmungen sicherzustellen.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition:
Die üblichen Hygienevorschriften beachten! Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
Vor den Pausen und nach der Arbeit gründlich Hände waschen. Vermeiden Sie den direkten Kontakt mit
Haut und Augen.
Entlüftungsanlage oder eine andere technische Einrichtung vorsehen, die in der Luft befindliche Dämpfe
unter den jeweiligen Aussetzungsgrenzwerten hält.
Hand und Hautschutz:
Vorschriftsgemäße Vollschutzanzüge tragen.
geeignete, undurchlässige, Schutzhandschuhe Die Auswahl des Handschuhmaterials sollte unter Beachtung der Durchbruchzeiten,
Permeationsraten und der Degradation erfolgen.
Bei der Auswahl des geeigneten Handschuhs sind neben dem Stoff weitere Qualitätsmerkmale zu beachten, die von Hersteller zu
Hersteller unterschiedlich sind.
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Handschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Augen-/ Gesichtsschutz:
Schutzbrille.
Atemschutz:
Bei nicht ausreichende Belüftung geeignete Atemschutz (Filtermask)
Die verwendete persönliche Schutzausrüstung muss den Anforderungen der Richtlinie 89/686/EWG und Änderungen entsprechen.
Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß erforderlichenfalls entsprechende persönliche Schutzausrüstungen verwendet werden, der
Wartung und Reinigung einschließlich.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:
Das Produkt und der daraus entstandene Abfall dürfen nicht in Gewässer, Boden und Kanalisation
gelangen.
Abschnitt 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften:
Zustandsänderung: fest (Flocken)
Farbe: weiß
Geruch: geruchlos
Geruchsschwelle: Nicht anwendbar.
pH (20°C): 9-10,5 (Lösung 100 g/l)
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: 176°C (Zersetzung)
Siedebeginn und Siedebereich: Nicht anwendbar.
Flammpunkt: Nicht anwendbar.
Verdampfungsgeschwindigkeit: Nicht anwendbar.
Entzündbarkeit (Fest, Gas): Nicht entzündbar
obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen: Nicht anwendbar.
Dampfdruck: Nicht anwendbar.
Dampfdichte: Nicht anwendbar.
Dichte (20°C): ca. 1,85 g/cm3
Löslichkeit(en) (20°C): löslich in Wasser. 745 g/l, mit Wärmefreisetzung