Datasheet

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PHOENIX CONTACT
DIN EN ISO 1043-4
Halogenfreier Flammschutz
Unter Halogenen versteht man die che-
mischen Elemente Fluor, Chlor, Brom und
Jod. Eine Eigenschaft der Halogenverbin-
dungen bezieht sich auf die Reduzierung der
Brennbarkeit bei Einsatz in Kunststoffen. Im
Zuge brandschutztechnischer Untersu-
chungen wurde der Zusammenhang von
freigesetzten Giftgasen und Halogenen fest-
gestellt.
Reihenklemmen des CLIPLINE complete-
Systems sind aus Polyamid 6.6 (PA 6.6) mit
der Brandschutzklassifizierung UL 94 V0
gefertigt. Es werden statt halogenhaltiger
Flammschutzmittel Melamincyanurate ein-
gesetzt. Phoenix Contact-Reihenklemmen
sind somit durchgehend und ausnahmslos
halogenfrei.
DIN EN 60112
Kriechwegbildung (CTI)
Feuchtigkeit und Schmutz begünstigen die
Kriechwegbildung auf der Kunststoffober-
fläche. Unter Kriechwegbildung versteht
man die Ausbildung leitfähiger Verbindun-
gen zwischen benachbarten Potentialen in
Abhängigkeit zu deren Spannungsunter-
schied unter elektrolytischen Einflüssen.
Der CTI-Wert eines Kunststoffes zeigt an,
inwieweit diese Kriechwegbildung behin-
dert wird. Zwei Platin-Elektroden werden
auf einem Probekörper (20 x 20 x 3 mm) in
4 mm Abstand eingerichtet. Eine Prüfspan-
nung nach Normvorgabe wird an die beiden
Elektroden angelegt, welche anschließend
über eine Vorrichtung mit Prüflösung alle
30 Sekunden mit einem Tropfen beträufelt
werden.
Der Versuch wertet den maximalen Span-
nungswert aus, bei dem 50 Tropfen ohne
Kurzschlussstrom > 0,5 A durchlaufen wur-
den. Die von Phoenix Contact verwendeten
Kunststoffe sind mit einem CTI-Wert von
600 in die höchste Prüfspannungskategorie
eingestuft.
Tropfengeber
Elektrode
Prüflösung
Probekörper
Kriechspuren
Spannungsquelle
IEC 60695-2-11
Glühdrahtprüfung
Bei Überlastung können sich stromfüh-
rende Metallteile der Reihenklemme oder
angeschlossene Leiter sehr stark erwärmen.
Diese zusätzliche Wärme wirkt sich auch
auf das Kunststoffgeuse aus. Zur Simulati-
on dieser Gefahrenquelle bei elektrotechni-
schen Bauteilen wird bei der Glühdrahtprü-
fung ein Glühdraht auf eine bestimmte
Temperatur (550 °C, 650 °C, 750 °C,
850 °C oder 960 °C) erhitzt und dieser
dann wie in der Abb. dargestellt im rechten
Winkel mit einer Kraft von 1 N auf die
dünnste Gehäusestelle des Prüflings ge-
drückt. Die Prüfung gilt als bestanden,
– wenn während der Prüfung keine Flamme
oder kein Glühvorgang entsteht
– wenn Flammen bzw. Glühvorgänge inner-
halb von 30 Sekunden nach dem Entfer-
nen des Glühdrahts verlöschen
– wenn die unter dem Glühdraht liegende
Auflage aus Seidenpapier sich nicht durch
herabfallende, brennende Tropfen ent-
zündet.
Die bei Phoenix Contact als Gehäuse-
werkstoff eingesetzten Polyamide erfüllen
durchgängig die Anforderung der Glüh-
drahtprüfung bei 960 °C (höchste Stufe).
Technische Informationen
Qualitätsprüfungen