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PHOENIX CONTACT
Markierung und Beschriftung - MARKING system
Klemmenmarkierung
Die aussagefähige Kennzeichnung von
elektrischen Verbindungselementen und
Schaltschrank-Komponenten sind Anforde-
rungen denen sich der Schaltschrank- und
Anlagenbau stellen muss. So wie eine umfas-
sende Dokumentation, vereinfacht die ge-
naue Kennzeichnung aller Klemmenpunkte
die Erstellung und Instandhaltung der Anla-
gen. Die Übereinstimmung der Anlagen-
kennzeichnung und somit auch die Identifi-
kation mit der Dokumentation, wird in der
EN602041/VDE0113Teil1 vorgeschrie-
ben.
Zur Kennzeichnung der Phoenix Contact
Klemmen stehen verschiedene Markie-
rungsmaterialien zur Verfügung. Die Be-
zeichnungsstreifen lassen sich leicht von
Hand vereinzeln und garantieren durch ihre
speziellen Geometrien einen festen Sitz der
Beschriftung auch bei Stoß- und Vibrations-
belastungen in Maschinen und Fahrzeugen.
Die Klemmenmarker werden, je nach
Wunsch, beschriftet oder unbeschriftet, in
Streifen- oder Mattenform angeboten. Un-
beschriftete Klemmenmarker können je
nach Variante mit den unterschiedlichen
Drucksystemen von Phoenix Contact be-
schriftet werden:
– Marker im UniCard-Format lassen sich
schnell und sicher mit dem neuen
BLUEMARK CLED-Drucker beschriften
– Marker im UniSheet-Format lassen sich
schnell und sicher mit dem neuen
THERMOMARKCARD Drucker be-
schriften
– Rollenmaterial ist speziell zur Beschrif-
tung mit Thermotransferdruckern z. B.
aus der neuen THERMOMARKLINE-Se-
rie von PhoenixContact entwickelt wor-
den.
– Zackband-Streifen werden vornehmlich
über den Plotter oder direkt von Hand
beschriftet.
Alle Beschriftungssysteme zeichnen sich
durch ihre hohe Auflösung und gute Wisch-
beständigkeit aus.
Neben der Beschriftung der eigentlichen
Klemmstellen stehen verschiedene Be-
schriftungsschilder zur Kennzeichnung von
Klemmengruppen zur Verfügung. Diese
werden in die Beschriftungsnuten der Klem-
men eingerastet. Gruppenkennzeichnungen
die auf den Endhaltern angebracht werden
können, finden Sie im Kapitel Montagemate-
rial ab Seite 483.