Safety data sheet Article 20259998

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Bei sachgemäßer Einleitung geringer Konzentration in biologische Kläranlagen sind
Störungen des Belebtschlamms nicht zu erwarten
Ökotoxische Wirkungen:
Aquatische Toxizität: keine Daten vorhanden
Ökotoxizität: keine Daten vorhanden
Allgemeine Angaben: Das Material hat nach langjährigen Erfahrungen keine
umweltschädlichen Wirkungen
13. Hinweise zur Entsorgung
Empfehlung Produkt: kann unter Beachtung der entsprechenden Deponiekriterien einer
Hausmülldeponie zugeführt werden; kleine getrocknete Mengen: Restmüll / Hausmüll
Empfehlung ungereinigte Verpackungen: Entsorgung gemäß der behördlichen
Vorschriften
Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmittel
14. Angaben zum Transport
kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften (ADR/RID-GGVS/E, IMDG/GGVSee,
ICAO-TI/IATA-DGR
Das Produkt ist nicht umweltschädlich
Das Produkt ist frostempfindlich
15. Rechtsvorschriften
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Keine Einschränkungen nach REACH, Anhang XIV, Anhang XVII
Enthält keine Stoffe aus der SVHC-Liste
Nach GefStoffV in Verbindung mit EU-Richtlinien keine Kennzeichnung erforderlich
Nationale Vorschriften:
Einstufung gemäß VwVwS: WGK 1: schwach wassergefährdend (Selbsteinstufung)
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)
16. Sonstige Angaben
Die Angaben der Positionen 4 bis 8 und 10 bis 12 sind auf das Freiwerden größerer Mengen
Produkt bei Unfällen und Unregelmäßigkeiten bezogen.
Abkürzungen: n.a.: nicht anwendbar
Relevante Sätze (aus Abschnitt 3): keine
Herkunft der angegebenen Daten:
Die in diesem Sicherheitsdatenblatt gegebenen Empfehlungen sind zusammengestellt aus
aktuellen Testdaten (wenn verfügbar), Vergleichen mit ähnlichen Produkten sowie von Herstellern
zugekaufter Komponenten.
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine
Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Die Eignung des Produkts für die von dem Anwender geplanten Verwendungen hat der Anwender
in eigener Verantwortung zu prüfen.
Überarbeitung wegen1272/2008/EG (GHS-Verordnung) und Verordnung (EU) Nr. 453/2010