ETA_11_0006_HAC_Anchor_Channels

Europäische Technische Bewertung
ETA-11/0006
Seite 2 von 29 | 27. September 2019
Z61683.19 8.06.01-34/19
Die Europäische Technische Bewertung wird von der Technischen Bewertungsstelle in ihrer
Amtssprache ausgestellt. Übersetzungen dieser Europäischen Technischen Bewertung in andere
Sprachen müssen dem Original vollständig entsprechen und müssen als solche gekennzeichnet sein.
Diese Europäische Technische Bewertung darf, auch bei elektronischer Übermittlung, nur vollständig und
ungekürzt wiedergegeben werden. Nur mit schriftlicher Zustimmung der ausstellenden Technischen
Bewertungsstelle kann eine teilweise Wiedergabe erfolgen. Jede teilweise Wiedergabe ist als solche zu
kennzeichnen.
Die ausstellende Technische Bewertungsstelle kann diese Europäische Technische Bewertung
widerrufen, insbesondere nach Unterrichtung durch die Kommission gemäß Artikel 25 Absatz 3 der
Verordnung (EU) Nr. 305/2011.