Safety Data Sheet

Seite 7 von 8 Revision 4.19 Erstellt 10/01/2020
DATENBLATT ZUR PRODUKTSICHERHEIT
Produktname: Lithium-Ion-Akkus (maximal 100 Wattstunden)
* * * Abschnitt 11 – Informationen über Giftigkeit * * *
Akute Dosierungse󰀨ekte A: Allgemeine Produktinformationen
Wenn das Produkt zerbrochen ist, kann Material zur Reizung der Haut, der Augen und des Atemwegs führen.
B: Analyse der Bestandteile - LD50/LC50
Die Bestandteile dieses Produkts haben kein LD50/LC50.
Karzinogenizität A: Allgemeine Produktinformationen
Es gibt keine Informationen für das Produkt.
B: Karzinogenizität der Bestandteile
Keines der Bestandteile dieses Produkts ist bei ACGIH, IARC, OSHA, NIOSH oder NTP aufgeführt.
* * * Abschnitt 12 – Ökologische Informationen * * *
Ökotoxizität A: Allgemeine Produktinformationen
Es gibt keine Informationen für das Produkt.
B: Analyse der Bestandteile - Ökotoxizität - Wassertoxizität
Für die Bestandteile dieses Produkts gibt es keine Angaben zur Ökotoxizität.
* * * Abschnitt 13 – Entsorgung * * *
US EPA Abfallnummer & Beschreibungen
Abfallnummern der Bestandteile
Für die Bestandteile dieses Produkts gibt es keine EPA-Abfallnummern.
Entsorgungsanweisungen
Recyceln Sie den Akku. Entsorgen Sie ihn nicht in Gewässern oder Kanalisationssystemen. Jeglicher Abfall muss
entsprechend den lokalen, staatlichen und föderativen Bestimmungen behandelt werden.
Siehe Abschnitt 7 bezüglich Handhabungsverfahren. Siehe Abschnitt 8 bezüglich Empfehlungen zur Personen-
schutzausrüstung.
* * * Abschnitt 14 – Informationen zum Transport * * *
Lithium-Ion-Akkus erfüllen alle zutre󰀨enden Versandbestimmungen, die von der Industrie und den gesetzlichen
Standards, die UN-Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter in der 61. Ausgabe der IATA-Bestimmun-
gen für gefährliche Güter und die US DOT-Bestimmungen enthalten, vorgeschrieben sind. Zellen und Akkus
wurden gemäß Abschnitt 38.3 des Handbuchs Prüfungen und Kriterien der UN-Empfehlungen für den Transport
gefährlicher Güter geprüft. Alle in diesem Sicherheitsdatenblatt aufgelisteten Akkus haben maximal 100 Wattstun-
den; daher können per Luftfracht bis zu 2 Akkus ohne Ausrüstung in einem Paket als „ausgenommene“ Menge
versendet werden und erfordern keinen Versand als vollständig regulierter Gefahrsto󰀨 der Klasse 9. Wenn mehr
als 2 Akkus ohne Ausrüstung in einem Paket per Luftfracht versendet werden, wird das Paket als vollständig re-
gulierte Sendung betrachtet und muss die strengeren Anforderungen an Dokumentation, Kennzeichnung und Eti-
kettierung erfüllen. Bei allen per Luftfracht verschickten Lithium-Ionen-Akkus ohne Geräte darf der Ladezustand
des Akkus nur maximal 30% der Nennauslegungskapazität betragen, zudem ist deren Beförderung in Passagier-
ugzeugen verboten (Transport ist nur in Frachtugzeugen erlaubt).
Akkus alleine
UN3480, Lithium-Ionen-Akkus
Luftfracht (IATA) – Verpackungsvorschrift 965 (Abschnitt IB für mehr als 2 Akkus pro Paket, Abschnitt II für maximal 2 Akkus
pro Paket)
Seefracht (IMO-IMDG) – Sonderregelung 188