Safety data sheet Article 24842211

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
CELAFLOR AMEISENKÖDER
Seite:13/14
Version:
2.2
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
15.05.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
26.09.2016
vPvB: Nicht gelistet
Sonstige EU-Bestimmungen
Europäisches Inventar :
Mindestens eine Komponente ist nicht gelistet.
Integrierte Vermeidung und
Verminderung der
Umweltverschmutzung (IVU) -
Luft
:
Nicht gelistet
Integrierte Vermeidung und
Verminderung der
Umweltverschmutzung (IVU) -
Wasser
:
Nicht gelistet
Aerosolpackungen
:
Nicht anwendbar.
AOX :
Nicht verfügbar.
Seveso-III-Richtlinie
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-III-Richtlinie kontrolliert.
Nationale Vorschriften
Störfallverordnung :
Nicht anwendbar.
Wassergefährdungsklasse :
WGK 2, Anhang Nr. 4
Technische Anleitung Luft :
Nummer 5.2.1: 50,3 %
Nummer 5.2.5: 10 %
Internationale Vorschriften
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-I-Chemikalien
:
Nicht gelistet
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-II-Chemikalien
:
Nicht gelistet
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-III-Chemikalien
:
Nicht gelistet
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung :
Diese Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen
erforderlich sind.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme :
ADN = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
IATA = Internationaler Luftverkehrsverband
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RID = Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung