Information

Eingeschränkte Toshiba-Garantie
Garantieumfang
a. Produktgarantie für TV-Geräte
Die eingeschränkte Toshiba-Garantie gilt für alle seit dem 01.01.2017 verkauften „TV-Geräte“.
Toshiba gewährt für jedes Toshiba-TV-Gerät („TV-Geräte“) beim Erstverkauf an einen
Endverbraucher die Mängelfreiheit in Bezug auf Material und Verarbeitung bei normaler Nutzung für
die Dauer des Garantiezeitraums, welche in der Regel vierundzwanzig (24) Monate
(Garantiezeitraum) beträgt, vorausgesetzt, dass alle Ansprüche im Rahmen dieser eingeschränkten
Garantie innerhalb des Garantiezeitraums geltend gemacht werden. Der Garantiezeitraum beginnt
mit dem ursprünglichen Kaufdatum. Ihre Originalkaufrechnung (Kaufbeleg) mit dem ausgewiesenen
Kaufdatum, der Modellnummer sowie der Seriennummer des TV Geräts ist Ihr Nachweis über das
Kaufdatum.
Dieses Garantie findet nur in den Ländern Anwendung, die in diese eingeschränkten Garantie für Ihr
Gerät eingeschlossen sind, d.h. in allen Ländern, in denen Toshiba oder dessen befugte
Kundendienstanbieter Garantieleistungen gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser
Garantie anbieten. Die Liste der abgedeckten Länder finden Sie am Ende dieser Broschüre.
Im Rahmen der vorliegenden Garantie werden sämtliche Kosten für Ersatzteile und Arbeitsleistungen
übernommen,
die für die Wiederherstellung der vollständigen Funktionsfähigkeit des TV-Geräts erforderlich sind.
Toshiba wird nach eigener Wahl die Reparatur bzw. den Austausch defekter TV-Geräte bzw. von
Bauteilen dieser, soweit sie in diese Garantie abgedeckt sind, mit neuen oder vom Hersteller wieder
instand gesetzte Teile,die in Bezug auf die Leistung Neugeräten gleichwertig sind, vornehmen. Ein
TV-Gerät bzw. ein Bauteil, das gemäß dieser eingeschränkten Garantie repariert oder ausgetauscht
wurde, wird für den verbleibenden Zeitraum der Originalgarantie, die für das TV-Gerät bzw. Bauteil
gilt, gewährt. Alle ausgetauschten Teile und TV-Geräte, die im Rahmen dieser Garantie ersetzt
wurden, werden Eigentum von Toshiba. Weitergehende Ansprüche gegen Toshiba sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
Die vorliegende eingeschränkte Garantie ist eine von Toshiba gewährte Herstellergarantie. Nach
geltendem Recht haben Sie als Verbraucher eventuell zusätzliche Rechte, die hiervon nicht berührt
werden.
b. Vom Kunden auswechselbare Einzelteile
Bei Teilen, die der Kunde selbst austauschen kann („Customer Replaceable Units“, z. B. TV-Ständer
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