Information
Wichtige Hinweise für den Garantiefall
1. Registrierung
Registrieren Sie Ihr Gerät gleich nach Kauf auf www.brother.de/registrierung,
jedoch nicht später als drei Monate nach Datum des Kaufbeleges.
2. Meldung
Melden Sie sich bei einer Störung oder bei Problemen grundsätzlich bei der
Brother Hotline. Diese ist von Mo. bis Fr. von 9:00 bis 17:30 Uhr unter der
Telefon-Nr. 0180 - 6 00 24 91 erreichbar (Einmalig pro Gespräch 20 Cent
aus dem dt. Festnetz. Anrufen aus dem Mobilfunknetz maximal 60 Cent
pro Anruf abhängig vom Provider). Hier wird versucht Ihr Problem zu behe-
ben, bzw. Ihre Störung zu beseitigen. Sollte dies nicht möglich sein, besteht
folgende weitere Möglichkeit:
a) Sie werden an eine autorisierte Service Werkstatt verwiesen, bei
welcher Sie das Gerät auf Garantie reparieren lassen können.
b) Sie erhalten eine RMA-Nummer zur Einsendung des Gerätes an
Brother International GmbH oder ein Service-Center und senden
das Gerät dann zur Garantiereparatur ein.
3. Sonstige Möglichkeiten der Garantiefallmeldung
Ist eine telefonische Benachrichtigung nicht möglich, dann ist der Garantiefall
vor der Reparatur unverzüglich schriftlich anzuzeigen mit einer detaillierten
Fehlerbeschreibung bei
Brother International GmbH
Service Center / Garantieabwicklung
Im Rosengarten 14
61118 Bad Vilbel
Tel. 0180 - 6 00 24 91
E-Mail: support@de.brother.eu
Sie erhalten dann Nachricht, ob wie in Ziffer 2a) oder 2b) beschrieben verfahren
werden soll.
4. Von der Garantie nicht gedeckt ist ein Verlust der Funktionsfähigkeit,
der durch:
• höhere Gewalt
• unsachgemäßen Gebrauch
• Verwendung nicht originaler Brother-Verbrauchsmaterialien
oder -Zubehörteile
• Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Gerätes oder
durch den Einbau vom Hersteller nicht zugelassenen Fremd-
oder Zubehörteilen
• fehlerhafte Aufstellung/Installation
• äußere Einwirkung jeder Art (wie Transportschäden,
Beschädigungen durch Stoß oder Schlag)
• Reparaturen durch Dritte entstanden ist.
5. Kosten
Bei Eintritt des Garantiefalls während der Garantiefrist entstehen dem Käu-
fer durch die Garantieleistung (nach Wahl von Brother fachgerechte In-
standsetzung oder Austausch des Gerätes oder von Bauteilen) keine Kos-
ten, ausgenommen der Kosten einer etwaigen Einsendung des Gerätes an
Brother. Brother trägt also insbesondere die Kosten für die Reparatur und
Ersatzteile zwecks Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit. Brother trägt
keine Kosten für eine evtl. erforderlich werdende Wiederbeschaffung von
Daten, die im Zusammenhang mit dem Eintritt des Garantiefalls verloren-
gegangen sind.
6. Voraussetzungen für Garantieleistungen
Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass alle vorgeschriebenen
Wartungs- und Pegearbeiten in einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt
durchgeführt und dass sämtliche Hinweise des Herstellers in der Bedie-
nungsanleitung zum Gerätebetrieb (insbesondere zu Wartungszyklen) beach-
tet wurden, widrigenfalls Ansprüche aus der Garantie verloren gehen können.
7. Geltendmachung und Abwicklung
Die Garantie kann nur unter Vorlage des Kaufbeleges und nach vorheriger
Registrierung unter www.brother.de (siehe Punkt 1) geltend gemacht wer-
den. Garantiegeber und zuständig für die Prüfung und Abwicklung ist die
Brother International GmbH, Im Rosengarten 14, 61118 Bad Vilbel (siehe
Punkt 2)
8. Übertragbarkeit der Garantie
(Ordnungsgemäße Registrierung vorausgesetzt, siehe hierzu Punkt 1) Tritt im
Falle der Veräußerung des Gerätes der Erwerber anstelle des Veräußerers
(Erstkäufer) in dessen Rechtsposition im Rahmen dieser Garantie ein, sofern
während der Garantiefrist eine Veräußerungsanzeige (mit den Registrierungs-
daten lt. Punkt 1) im Internet unter www.brother.de vorgenommen wurde, so
geht der Restgarantieanspruch auf den Erwerber über.
9. Denition der Vor-Ort-Garantie
Hierbei kann es sich um eine Instandsetzung vor Ort, einen Geräteaustausch
vor Ort oder eine Abhol-Reparatur (mit Rücklieferung) handeln.
10. Uneingeschränkter Fortbestand gesetzlicher Ansprüche
Die Brother „3 Jahre Garantie“ hat keinerlei Auswirkungen auf die gesetzliche
Sachmangelhaftung, welche uneingeschränkt gegenüber dem Verkäufer
fortbesteht. Falls das Gerät bei Gefahrübergang nicht mangelfrei war, kann
der Käufer kraft Gesetz vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag
zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, sowie Schadenersatz oder den Er-
satz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
11. Ausschluss weiterer Ansprüche
Im Rahmen dieser Garantie sind weitere Ansprüche des Käufers über die hier
in ausdrücklich genannten Garantieleistungen hinaus ausgeschlossen. Punkt
10 bleibt unberührt.
12. Verschiedenes
Vorliegende Herstellergarantie wird freiwillig übernommen. Garantieleistun-
gen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist und setzen keine neue
Frist in Gang. Garantieansprüche verjähren mit dem letzten Tag der Garan-
tiefrist. Soweit ein Anspruch innerhalb der Garantiefrist geltend gemacht, die
geschuldete Garantieleistung jedoch noch nicht erbracht wurde, ist die Ver-
jährung bis zur Leistungserbringung gehemmt und tritt drei Monate nach der
letzten Garantieleistung oder Abgabe einer Erklärung, wonach die Leistung
erbracht worden ist oder kein Garantiefall vorliegt, ein.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit dem Kauf Ihres Brother Gerätes haben Sie eine gute Wahl getroffen. Als deutsche Brother Vertriebsgesellschaft
sorgen wir dafür, dass Sie für Geräte, die in der Bundesrepublik Deutschland verkauft wurden, während der Garan-
tiefrist für einen sorgenfreien Betrieb bestens gewappnet sind. Vorliegende Garantie kann in Anspruch genommen
werden, falls das Gerät (im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs) während der Garantiefrist aufgrund von
Material- und Herstellungsfehlern seine Funktionsfähigkeit verliert. Der Garantieanspruch wird nach Wahl von Bro-
ther entweder durch eine kostenlose Instandsetzung oder einen kostenlosen Ersatz des Gerätes oder von Bauteilen
(Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sind von der Garantie ausgeschlossen) erfüllt.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten
Stand: Deutschland 03/2020
Garantiebedingungen – Deutschland